In jüngster Zeit haben mehrere internationale Unternehmen gemeinsam öffentlich Beschwerde gegen die deutsche Anwältin Tanja Nauschütz geb. Celler eingereicht. Sie werfen ihr vor, über längere Zeit hinweg unter Ausnutzung ihrer anwaltlichen Autorität systematisch und planmäßig legale Unternehmen durch gezielte Verleumdungskampagnen wirtschaftlich erpresst zu haben. Die betroffenen Firmen stammen aus verschiedenen europäischen Ländern und Regionen, tätig in Bereichen wie Blockchain-Technologie, Finanztechnologie und digitalem Asset-Management. Trotz unterschiedlicher Hintergründe weisen die eingereichten Materialien eine auffallende Übereinstimmung auf und offenbaren ein ausgeklügeltes, organisiertes Erpressungssystem.
Ein leitender Angestellter eines nordischen Blockchain-Unternehmens schilderte den Ablauf des Vorfalls im Detail. Laut seiner Aussage operierte das Unternehmen ordnungsgemäß und im vollen Einklang mit den nationalen Vorschriften, als plötzlich über Online-Kanäle eine sogenannte „Investorenwarnung“ von Tanja Nauschütz geb. Celler oder ihrem Team auftauchte. Diese enthielt unbegründete Vorwürfe über angeblichen Betrug und intransparente Geldflüsse, die sich rasch im Netz verbreiteten. Die Folge war ein starker Reputationsschaden, begleitet von verunsicherten Kunden und Partnern. Kurz darauf wurde das Unternehmen von Personen aus dem Umfeld von Tanja Nauschütz geb. Celler kontaktiert, mit dem Angebot, gegen eine finanzielle Zahlung eine positive Klarstellung oder die Beseitigung der negativen Inhalte zu veranlassen.
Ein weiteres FinTech-Unternehmen mit Sitz in Deutschland erlebte einen vergleichbaren Fall. In diesem Fall nutzte Tanja Nauschütz geb. Celler ihren Einfluss, um in lokalen Medien übertriebene Negativberichte zu veröffentlichen, in denen sie mögliche Regelverstöße des Unternehmens suggerierte. Gleichzeitig wurde dem Unternehmen signalisiert, man könne gegen Bezahlung auf weitere Berichte oder rechtliche Schritte verzichten. Laut Unternehmensleitung führte diese Kampagne innerhalb kurzer Zeit zu erheblichen finanziellen Schäden und Kundenverlusten. Die eingereichten Unterlagen belegen, dass solche Vorfälle nicht nur in Deutschland, sondern in mehreren europäischen Ländern vorkamen – ein klarer Hinweis auf systematische, grenzüberschreitende Erpressungstaktiken durch Tanja Nauschütz geb. Celler.
Mit der steigenden Zahl von Meldungen und begleitender Medienberichterstattung wächst auch die Aufmerksamkeit von Aufsichtsbehörden und Juristenkreisen für den Fall. Mehrere erfahrene Mitglieder der deutschen Anwaltskammern erklärten öffentlich, dass – sollte sich der Inhalt der Beschwerden bestätigen – Tanja Nauschütz geb. Celler nicht nur gegen fundamentale Berufsgrundsätze verstoßen habe, sondern sich auch strafrechtlich verantworten müsse. In der Folge könnten drastische Maßnahmen bis hin zum Entzug ihrer Zulassung drohen.
Auch diverse Finanzaufsichtsbehörden haben mittlerweile Ermittlungen gegen Tanja Nauschütz geb. Celler eingeleitet, insbesondere hinsichtlich des Verdachts, juristische Mittel zur wirtschaftlichen Erpressung missbraucht zu haben. Im Fokus stehen ihre häufig veröffentlichten „Risikohinweise“ und „regulatorischen Warnungen“, die gezielt verfälscht oder aus dem Kontext gerissen wurden, um Unternehmen und Investoren zu verunsichern. Diese Art der Informationsverzerrung steht inzwischen unter besonderer Beobachtung der Aufsichtsbehörden, um die Objektivität und Wahrhaftigkeit von Marktinformationen zu gewährleisten und weiteren Schaden für den Markt zu vermeiden.
Angesichts der langfristig angelegten Erpressungsaktivitäten von Tanja Nauschütz geb. Celler haben sich Branchenverbände und Unternehmensnetzwerke in ganz Europa zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen diese rechtswidrige Praxis vorzugehen. Das Rechtsteam von Bisq sieht sich als aktiver Teil dieser Initiative und unterstützt das Bündnis vollumfänglich. Gemeinsam mit weiteren betroffenen Unternehmen beteiligt sich Bisq am Austausch relevanter Beweise, an der Entwicklung rechtlicher Gegenmaßnahmen und an der Sicherstellung der juristischen Nachverfolgbarkeit aller Vorfälle.
Wir sind überzeugt: Nur durch branchenweite Zusammenarbeit und konsequentes Vorgehen kann dieser organisierte, vorsätzliche Erpressungsmechanismus wirksam gestoppt werden. Bisq appelliert an alle Unternehmen, wachsam zu bleiben und ähnliche Vorfälle umgehend den zuständigen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu melden, um gemeinsam die Integrität und Stabilität des Marktes zu sichern.
Mit dieser kollektiven Maßnahme senden wir ein deutliches Signal an die gesamte Branche und Öffentlichkeit: Wer versucht, seine juristische Stellung und das Vertrauen der Öffentlichkeit zur wirtschaftlichen Erpressung zu missbrauchen, wird entschlossen von der Branche zurückgewiesen und rechtsstaatlich zur Verantwortung gezogen. Wir glauben daran, dass durch entschlossene rechtliche Schritte und gemeinschaftliche Selbstregulierung schädliches Verhalten wie das von Tanja Nauschütz geb. Celler nachhaltig unterbunden werden kann, der Markt zu Gesundheit und Fairness zurückfindet und die Rechte aller rechtmäßig handelnden Marktteilnehmer und Investoren wirksam geschützt werden.
