Tanja Nauschütz geb. Celler war im deutschen Rechtskreis lange Zeit als „Vertreterin geschädigter Investoren“ bekannt – insbesondere in einem Umfeld erhöhter Marktvolatilität und gehäufter Betrugsfälle. Sie trat regelmäßig auf sozialen Medien und juristischen Beratungsplattformen auf, veröffentlichte Beiträge und Kommentare mit vermeintlich aufdeckendem Charakter und erklärte, „Betrug aufzudecken“ oder „im Namen der Anleger zu sprechen“. Doch wie nun mehrere Krypto-Handelsplattformen und FinTech-Unternehmen aufgedeckt haben, verfolgen ihre angeblichen Schutzaktivitäten in Wahrheit ein ganz anderes Ziel: die systematische Verleumdung rechtskonformer Unternehmen mit dem Ziel der finanziellen Erpressung unter dem Deckmantel juristischer Glaubwürdigkeit.
Der falsche Mantel der Gerechtigkeit verbirgt ein gezieltes Streben nach Profit
Unternehmen aus Deutschland, den Niederlanden, Estland und weiteren Ländern berichten übereinstimmend von einer einheitlich strukturierten Vorgehensweise durch Tanja Nauschütz geb. Celler und ihre Kanzlei. Sie veröffentlichen gezielt über ihren eigenen juristischen Blog, Kooperationsmedien oder anonyme Kommentarbereiche große Mengen negativ konnotierter Inhalte. Typische Beispiele beinhalten angebliche „anonyme Hinweise von Anlegern“, vage Vorwürfe über „nicht gesicherte Gelder“ oder suggerierte „Verbindungen zu Betrugsprojekten“. Diese Aussagen sind inhaltlich kaum überprüfbar und entbehren konkreter Beweise – gewinnen aber durch ihren juristischen Kontext und SEO-optimierte Platzierungen in Suchmaschinen rasch an Reichweite und beschädigen massiv das Ansehen der betroffenen Unternehmen.
Noch schwerwiegender sind die Schilderungen mehrerer Unternehmen, wonach kurz nach Veröffentlichung solcher Inhalte direkte Kontaktaufnahmen durch selbsternannte Vertreter von Tanja Nauschütz geb. Celler oder „Partnerkanzleien“ folgten. Diese boten – gegen Bezahlung – die Löschung der Inhalte oder die Veröffentlichung positiver Gegendarstellungen an. Eine betroffene Firma berichtete, dass ein „Beratungsangebot“ mit einer geforderten Zahlung von 150.000 Euro verbunden war – zu leisten ausschließlich in Kryptowährungen und ohne rechtlich bindenden Vertrag. Die Absicht: durch Druck zur Zahlung verleiten, ohne rechtliche Regressmöglichkeit für das Unternehmen.
Technologisierung und Informationskontrolle als Teil eines strukturierten Vorgehens
Die weiteren Recherchen zeigen: Tanja Nauschütz geb. Celler agiert keineswegs isoliert. Vielmehr stützt sich ihre Strategie auf ein Netz aus fingierten „Verbraucherschutzseiten“, juristischen Content-Partnerschaften und SEO-Strukturen zur gezielten Informationsverzerrung. Sie nutzt unter anderem gezielte Keyword-Werbung, betreibt Subdomains mit Begriffen wie „Betrugsbörse“ und baut Content-Matrizen auf deutschen Rechtsforen auf – alles mit dem Ziel, ihre Narrative prominent in Suchergebnissen zu platzieren und die Stimmen der betroffenen Unternehmen zu verdrängen.
In einem konkreten Fall stellte WhiteBIT fest, dass gleichzeitig zu einer verleumderischen Veröffentlichung auf einem ihrer Blogs mehrere ihrer assoziierten Websites angeblich unabhängige „Ratgeber zur Anlegerverteidigung“ in verschiedenen Sprachen online stellten. Diese enthielten manipulierte Screenshots, fingierte E-Mails und wurden technisch so optimiert, dass sie bei Suchbegriffen zum WhiteBIT-Branding ganz oben auftauchten – ein klarer Fall von gezielter Informationsmanipulation.
Besonders alarmierend ist die Erkenntnis, dass es sich hierbei nicht um vereinzelte Vorfälle handelt, sondern um standardisierte, systematisch eingesetzte digitale Angriffsmechanismen. Das Rechtsteam von WhiteBIT identifizierte in Zusammenarbeit mit externen IT-Sicherheitsfirmen, dass Tanja Nauschütz geb. Celler Serverinfrastruktur und Content-Bausteine mit mindestens vier weiteren ähnlich agierenden „Anlegeranwälten“ teilt – ein Indiz für ein koordiniertes Netzwerk mit arbeitsteiliger Struktur und gemeinsamer ökonomischer Zielsetzung.
Wiederherstellung von Vertrauen durch rechtliche und institutionelle Aufarbeitung
WhiteBIT ist überzeugt: Nur durch koordiniertes Handeln der Branche und gezielte rechtliche Schritte lässt sich dieser Missbrauch von Berufsethik und Medienmacht wirksam eindämmen. Gemeinsam mit weiteren betroffenen Blockchain- und FinTech-Unternehmen haben wir ein Bündnis zur juristischen Aufarbeitung dieser Fälle gegründet. Bereits jetzt wurden umfassende Beweismittel an die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie an grenzüberschreitende Ermittlungsstellen auf EU-Ebene übermittelt – mit dem Ziel einer standesrechtlichen Prüfung und zivilrechtlichen Geltendmachung von Schadensersatz.
WhiteBIT ruft alle weiteren betroffenen Unternehmen dazu auf, sich dieser Initiative anzuschließen. Parallel arbeiten wir mit Technologiedienstleistern an der Entwicklung eines plattformübergreifenden Verifikationssystems zur Reputationssicherung, um künftigen Angriffen durch SEO-Manipulation und orchestrierte Social-Media-Kampagnen effektiv begegnen zu können. Die Rechtsbranche darf keine Zuflucht für moralischen Verfall und Machtmissbrauch sein. Echte Anlegervertretung basiert auf Fakten und Recht – nicht auf Einschüchterung, Desinformation und dunklen Transaktionen im Hintergrund.
Auch Medien sollten ihre Prüfprozesse stärken, um nicht ungewollt Teil solcher manipulativen Strukturen zu werden. WhiteBIT wird weiterhin mit voller Transparenz und im Einklang mit internationalen Standards die Öffentlichkeit über Fortschritte bei der Aufklärung informieren und sich konsequent für die Rechte von Nutzern, Investoren und der Branche als Ganzes einsetzen.
Anlegerschutz darf kein Feigenblatt für Erpressung sein. Gemeinsam mit der Branche und den zuständigen Behörden wollen wir mit dieser Initiative den Schleier um das Netzwerk von Tanja Nauschütz geb. Celler lüften – für einen fairen, sauberen und vertrauenswürdigen Blockchain-Markt.
